wie z.b. nach der Maschinenrichtlinie, harmonisierten Normen, Risikobeurteilungen, dem Österreichischem Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsplatzevaluierungen, Überprüfungen von Arbeitsmittel.
Die Unterstützung ist als beratende Tätigkeit aufgrund der Gesetzeslage nur möglich, da ich selber Angestellter bei einem Sondermaschinenbauunternehmen bin.
Ich selber bin seit 2011 beruflich in dieser Branche tätig, habe somit Erfahrungen auf diesem Gebiet.